Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Folgende allgemeinen Vertragsbestimmungen sind Bestandteile des Reisevertrages zwischen der Kundin und der Reiseveranstalterin Saharawalk.
Anmerkung: Die weibliche Form gilt für alle Geschlechter.
1. Anmeldung und Buchungsbestätigung
Mit der Anmeldung per Online-Formular bietet die Kundin Saharawalk den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dies geschieht auf Basis der Reisebeschreibung auf unserer Website.
Mit der Anmeldung erklärt sich die Kundin mit den AGB von Saharawalk einverstanden. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular.
Nach Eingang der Anmeldung erhält die Kundin eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Kurzfristige Anmeldungen sind mündlich möglich, müssen aber online nachgereicht werden. Der Vertrag kommt mit der Einzahlung der Anzahlung von CHF 1’000.– zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt in zwei Schritten:
- Anzahlung: CHF 1’000.– nach Eingang der Anmeldung. Zahlbar innerhalb von 5 Tagen.
- Restbetrag: 4 Wochen vor Reisebeginn. Zahlbar innerhalb von 5 Tagen.
Alle Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Programmbeschreibung und der Reisebestätigung. Preisänderungen sind nur bei unvorhersehbaren Erhöhungen von Beförderungskosten oder Abgaben möglich.
Saharawalk behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt den Leistungsumfang anzupassen oder eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
4. Flugleistungen
Saharawalk übernimmt die Flugbuchungen für alle Kundinnen. Wir haften jedoch nicht für Änderungen der Fluggesellschaft (Umbuchungen, Verspätungen, Gepäckverlust).
Es gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft.
5. Versicherung
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung. Beachten Sie, dass dies oft nur innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Die Kundin ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall/Krankheit) im Ausland verantwortlich. Ohne Versicherung trägt die Kundin alle anfallenden Kosten.
6. Mindestteilnehmerzahl
Für Rundreisen und Trekkings sind mindestens 6 Personen erforderlich. Auf Wunsch führen wir die Reise auch mit weniger Gästen gegen einen Aufpreis durch.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für Tunesien ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Informationen zu Impfungen bietet das BAG.
Die Reisegäste sind selbst für die Einhaltung der Vorschriften und die Gültigkeit ihrer Dokumente verantwortlich.
8. Leistungsträger und Reiseleitung
Saharawalk behält sich Anpassungen bei höherer Gewalt vor. Der genaue Leistungsumfang ist in der individuellen Reisebestätigung festgehalten.
9. Rücktritt durch die Veranstalterin
Saharawalk kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn eine Kundin die Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Reisepreis (abzüglich ersparter Kosten) bestehen. Mehrkosten für die Rückreise trägt die Kundin.
10. Programmänderung oder Abbruch
Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt kann Saharawalk das Programm ändern oder die Reise abbrechen. Mehrleistungen können in Rechnung gestellt werden. Ein Anspruch auf Preisminderung besteht bei tourbedingten Änderungen nicht.
11. Rücktritt durch die Kundin
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Saharawalk berechnet folgende Pauschalen:
- Bis 60 Tage vor Beginn: Flugkosten + CHF 200.– Gebühr.
- 59 bis 28 Tage vor Beginn: 80% des Gesamtbetrages.
- Ab 27 Tage vor Beginn: 100% des Gesamtbetrages.
12. Ersatzperson
Eine Kundin kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese die Reiseerfordernisse erfüllt. Eventuelle Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
13. Haftung
Saharawalk haftet für die korrekte Vertragserfüllung. Wir haften nicht bei Versäumnissen der Kundin, Dritter oder bei höherer Gewalt. Die Haftung ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
14. Datenschutz
Daten werden nur zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz verarbeitet.
15. Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Kanton St. Gallen.
16. Reiseveranstalter
Saharawalk
Moncef Ben Soltane
Näfenackerstrasse 5, 9000 St. Gallen
Stand: 23. Juli 2026