Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende allgemeinen Vertragsbestimmungen sind Bestandteile des Reisevertrages zwischen der Kundin und der Reiseveranstalterin saharawalk.ch GmbH.
Anmerkung: Die weibliche Form gilt für alle Geschlechter.

1. Buchung und Buchungsbestätigung

Mit der Buchung per Online-Formular bietet die Kundin der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages aufgrund der auf der Website genannten Reisebeschreibung verbindlich an. Mit der Buchung erklärt sich die Kundin mit den ABG von saharawalk.ch GmbH für einverstanden.
Die Buchung erfolgt über das Buchungsformular (siehe Buchungsformular online)
Nach Eingang der Buchung wird der Kundin eine Buchungs-Bestätigung per Mail versandt.
Kurzfristige Buchungen können mündlich gemacht werden. Buchung über Online-Buchungsformular anschliessend erforderlich.
Mit Einzahlung der Anzahlung von CHF 1000.- kommt der Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt wie folgt:
– CHF 1’000.– nach Eingang der Buchung per Rechnung. Diese muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.
– Restbetrag 4 Wochen vor Reisebeginn per Rechnung. Dieser muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.
Die Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Der genaue Umfang der Leistungen der Reiseanbieterin ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages treten lediglich im Falle einer nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf. Die Reiseveranstalterin behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt und Zwischenfällen jeglicher Art den Leistungsumfang zu ändern und/ oder eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

4. Flugleistungen

Die Kundin ist für die Flugbuchung verantwortlich.  . Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

5. Versicherung

Die Reiseveranstalterin saharawalk.ch GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung.
Dabei zu beachten ist, dass der Abschluss einiger Versicherungen nur innerhalb 14 Tage nach Zugang der Reisebestätigung möglich ist.
Die Kundin stellt sicher, dass sie gegen Folgen von Unfällen und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist.
Besteht keine entsprechende Versicherung, trägt die Kundin alle anfallenden Kosten.

6. Mindestteilnehmerzahl

Für die Rundreisen und Trekkings ist grundsätzlich eine Mindestzahl von 6 Personen erforderlich.
Auf Wunsch wird die Reise auch mit weniger Reisegästen gegen Aufpreis durchgeführt.

7. Pass-, Visa- und gesundheitliche Vorschriften

Für die Einreise nach Tunesien ist ein 6 Monate über das Einreisedatum gültiger Reisepass erforderlich.
Impfungen: Verlässliche Informationen sind über das BAG erhältlich.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften sowie Gültigkeit des Reisepasses sind die Reisegäste
verantwortlich.

8. Leistungsträger/Reiseleitung

Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags treten lediglich im Falle von einer nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf. saharawalk.ch GmbH behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt und Zwischenfällen jeglicher Art den Leistungsumfang anzupassen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

9. Rücktritt und Vertragskündigung durch die Veranstalterin

Nach Beginn der Reise ist die saharawalk.ch GmbH berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Kündigt die Veranstalterin unter diesen Voraussetzungen, so behält sie sich den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und gegebenenfalls Erstattungen durch die Leistungsträgerin oder ähnliche Vorteile, die durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wurde. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die Kundin selbst.

10. Programmänderung oder Abbruch der Reise durch die Veranstalterin

Wird die Reise infolge höherer Gewalt oder Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, behält saharawalk.ch GmbH sich vor, das Programm zu ändern oder die Reise notfalls abzubrechen. Entstehen Mehrleistungen, kann eine Entschädigung verlangt werden. Bei einer Änderung der Tour gibt es keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

11. Rücktritt durch die Kundin/ Stornierungskosten

Bei einem Reiserücktritt durch die Kundin hat saharawalk.ch GmbH Anspruch auf Ersatz der geleisteten Aufwendung und Kosten für die getroffenen Reisevorkehrungen, vornehmlich Kosten, die durch Stornierung der Reservierung gegenüber den Leistungsträgern entstehen.

Bei Rücktritt wird folgende pauschale Entschädigung berechnet:
Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn:
CHF 200.–Bearbeitungsgebühr
59 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtbetrages
27 Tage bis Reisebeginn: 100% des Gesamtbetrages
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

12. Ersatzperson

Sollte eine Kundin an einer Reise nicht teilnehmen können, kann diese verlangen, dass an ihrer Stelle eine Drittperson an der Reise teilnimmt, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Eventuell entstehende Mehrkosten werden der Vertragspartnerin oder der Ersatzperson in Rechnung gestellt.

13. Haftung

saharawalk.ch GmbH haftet gegenüber den Kundinnen grundsätzlich für die gehörige Vertragserfüllung. Sie haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung auf Versäumnisse der Kundin, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte, zurückzuführen ist.
Die Haftung von saharawalk.ch GmbH ist, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, welche die Kundin uns zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit der Kundin und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Reiseveranstalterin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz ein.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen der Kundin und saharawalk.ch GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen saharawalk.ch GmbH sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons St. Gallen zuständig.

16. Reiseveranstaltung

saharawalk.ch GmbH
Moncef Ben Soltane
Näfenackerstrasse 5
9000 St. Gallen

St. Gallen, 5. Februar 2023