Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende allgemeinen Vertragsbestimmungen sind Bestandteile des Reisevertrages zwischen der Kundin und der Reiseveranstalterin saharawalk.
Anmerkung: Die weibliche Form gilt für alle Geschlechter.
1. Anmeldung und Buchungsbestätigung
Mit der Anmeldung per Online-Formular bietet die Kundin der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages aufgrund der auf der Website genannten Reisebeschreibung verbindlich an. Mit der Anmeldung erklärt sich die Kundin mit den ABG von saharawalk für einverstanden.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular (siehe Anmeldeformular online)
Nach Eingang der Anmeldung wird der Kundin eine Buchungs-Bestätigung per Mail versandt.
Kurzfristige Anmeldungen können mündlich gemacht werden. Anmeldung über Online-Anmeldeformular anschliessend erforderlich.
Mit Einzahlung der Anzahlung von CHF 1000.- kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt wie folgt:
- CHF 1'000.– nach Eingang der Anmeldung per Rechnung. Diese muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.
- Restbetrag 4 Wochen vor Reisebeginn per Rechnung. Dieser muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.
Die Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der genaue Umfang der Leistungen der Reiseanbieterin ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages treten lediglich im Falle einer nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf. Die Reiseveranstalterin behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt und Zwischenfällen jeglicher Art den Leistungsumfang zu ändern und/ oder eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
4. Flugleistungen
saharawalk macht die Flugbuchungen für alle Kundinnen. saharawalk haftet nicht für Änderungen, welche von der Fluggesellschaft verursacht werden, wie Flugumbuchungen, Verspätungen, Gepäckverlust und Ähnliches. Für die Kundin gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5. Versicherung
Die Reiseveranstalterin saharawalk empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung.
Dabei zu beachten ist, dass der Abschluss einiger Versicherungen nur innerhalb 14 Tage nach Zugang der Reisebestätigung möglich ist.
Die Kundin stellt sicher, dass sie gegen Folgen von Unfällen und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist.
Besteht keine entsprechende Versicherung, trägt die Kundin alle anfallenden Kosten.
6. Mindestteilnehmerzahl
Für die Rundreisen und Trekkings ist grundsätzlich eine Mindestzahl von 6 Personen erforderlich.
Auf Wunsch wird die Reise auch mit weniger Reisegästen gegen Aufpreis durchgeführt.
7. Pass-, Visa- und gesundheitliche Vorschriften
Für die Einreise nach Tunesien ist ein 6 Monate über das Einreisedatum gültiger Reisepass erforderlich.
Impfungen: Verlässliche Informationen sind über das BAG erhältlich.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften sowie Gültigkeit des Reisepasses sind die Reisegäste
verantwortlich.
8. Leistungsträger/Reiseleitung
Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags treten lediglich im Falle von einer nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf. saharawalk behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt und Zwischenfällen jeglicher Art den Leistungsumfang anzupassen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
9. Rücktritt und Vertragskündigung durch die Veranstalterin
Nach Beginn der Reise ist die saharawalk berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Kündigt die Veranstalterin unter diesen Voraussetzungen, so behält sie sich den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und gegebenenfalls Erstattungen durch die Leistungsträgerin oder ähnliche Vorteile, die durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wurde. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die Kundin selbst.
10. Programmänderung oder Abbruch der Reise durch die Veranstalterin
Wird die Reise infolge höherer Gewalt oder Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, behält saharawalk sich vor, das Programm zu ändern oder die Reise notfalls abzubrechen. Entstehen Mehrleistungen, kann eine Entschädigung verlangt werden. Bei einer Änderung der Tour gibt es keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
11. Rücktritt durch die Kundin/ Stornierungskosten
Bei einem Reiserücktritt durch die Kundin hat saharawalk Anspruch auf Ersatz der geleisteten Aufwendung und Kosten für die getroffenen Reisevorkehrungen, vornehmlich Kosten, die durch Stornierung der Reservierung gegenüber den Leistungsträgern entstehen.
Bei Rücktritt wird folgende pauschale Entschädigung berechnet:
Rücktritt bis
12. Ersatzperson
Sollte eine Kundin an einer Reise nicht teilnehmen können, kann diese verlangen, dass an ihrer Stelle eine Drittperson an der Reise teilnimmt, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Eventuell entstehende Mehrkosten werden der Vertragspartnerin oder der Ersatzperson in Rechnung gestellt.
13. Haftung
saharawalk haftet gegenüber den Kundinnen grundsätzlich für die gehörige Vertragserfüllung. Sie haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung auf Versäumnisse der Kundin, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte, zurückzuführen ist.
Die Haftung von saharawalk ist, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, welche die Kundin uns zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit der Kundin und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Reiseveranstalterin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz ein.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen der Kundin und saharawalk ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen saharawalk sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons St. Gallen zuständig.
16. Reiseveranstaltung
saharawalk
Moncef Ben Soltane
Näfenackerstrasse 5
9000 St. Gallen
St. Gallen, 5. Februar 2023
Anmerkung: Die weibliche Form gilt für alle Geschlechter.
1. Anmeldung und Buchungsbestätigung
Mit der Anmeldung per Online-Formular bietet die Kundin der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages aufgrund der auf der Website genannten Reisebeschreibung verbindlich an. Mit der Anmeldung erklärt sich die Kundin mit den ABG von saharawalk für einverstanden.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular (siehe Anmeldeformular online)
Nach Eingang der Anmeldung wird der Kundin eine Buchungs-Bestätigung per Mail versandt.
Kurzfristige Anmeldungen können mündlich gemacht werden. Anmeldung über Online-Anmeldeformular anschliessend erforderlich.
Mit Einzahlung der Anzahlung von CHF 1000.- kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt wie folgt:
- CHF 1'000.– nach Eingang der Anmeldung per Rechnung. Diese muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.
- Restbetrag 4 Wochen vor Reisebeginn per Rechnung. Dieser muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.
Die Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der genaue Umfang der Leistungen der Reiseanbieterin ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages treten lediglich im Falle einer nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf. Die Reiseveranstalterin behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt und Zwischenfällen jeglicher Art den Leistungsumfang zu ändern und/ oder eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
4. Flugleistungen
saharawalk macht die Flugbuchungen für alle Kundinnen. saharawalk haftet nicht für Änderungen, welche von der Fluggesellschaft verursacht werden, wie Flugumbuchungen, Verspätungen, Gepäckverlust und Ähnliches. Für die Kundin gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5. Versicherung
Die Reiseveranstalterin saharawalk empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung.
Dabei zu beachten ist, dass der Abschluss einiger Versicherungen nur innerhalb 14 Tage nach Zugang der Reisebestätigung möglich ist.
Die Kundin stellt sicher, dass sie gegen Folgen von Unfällen und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist.
Besteht keine entsprechende Versicherung, trägt die Kundin alle anfallenden Kosten.
6. Mindestteilnehmerzahl
Für die Rundreisen und Trekkings ist grundsätzlich eine Mindestzahl von 6 Personen erforderlich.
Auf Wunsch wird die Reise auch mit weniger Reisegästen gegen Aufpreis durchgeführt.
7. Pass-, Visa- und gesundheitliche Vorschriften
Für die Einreise nach Tunesien ist ein 6 Monate über das Einreisedatum gültiger Reisepass erforderlich.
Impfungen: Verlässliche Informationen sind über das BAG erhältlich.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften sowie Gültigkeit des Reisepasses sind die Reisegäste
verantwortlich.
8. Leistungsträger/Reiseleitung
Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags treten lediglich im Falle von einer nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen auf. saharawalk behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt und Zwischenfällen jeglicher Art den Leistungsumfang anzupassen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
9. Rücktritt und Vertragskündigung durch die Veranstalterin
Nach Beginn der Reise ist die saharawalk berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Kündigt die Veranstalterin unter diesen Voraussetzungen, so behält sie sich den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und gegebenenfalls Erstattungen durch die Leistungsträgerin oder ähnliche Vorteile, die durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wurde. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die Kundin selbst.
10. Programmänderung oder Abbruch der Reise durch die Veranstalterin
Wird die Reise infolge höherer Gewalt oder Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, behält saharawalk sich vor, das Programm zu ändern oder die Reise notfalls abzubrechen. Entstehen Mehrleistungen, kann eine Entschädigung verlangt werden. Bei einer Änderung der Tour gibt es keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
11. Rücktritt durch die Kundin/ Stornierungskosten
Bei einem Reiserücktritt durch die Kundin hat saharawalk Anspruch auf Ersatz der geleisteten Aufwendung und Kosten für die getroffenen Reisevorkehrungen, vornehmlich Kosten, die durch Stornierung der Reservierung gegenüber den Leistungsträgern entstehen.
Bei Rücktritt wird folgende pauschale Entschädigung berechnet:
Rücktritt bis
- 60 Tage vor Reisebeginn: Flugkosten plus CHF 200.–Bearbeitungsgebühr
- 59 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtbetrages
- 27 Tage bis Reisebeginn: 100% des Gesamtbetrages
12. Ersatzperson
Sollte eine Kundin an einer Reise nicht teilnehmen können, kann diese verlangen, dass an ihrer Stelle eine Drittperson an der Reise teilnimmt, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Eventuell entstehende Mehrkosten werden der Vertragspartnerin oder der Ersatzperson in Rechnung gestellt.
13. Haftung
saharawalk haftet gegenüber den Kundinnen grundsätzlich für die gehörige Vertragserfüllung. Sie haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung auf Versäumnisse der Kundin, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte, zurückzuführen ist.
Die Haftung von saharawalk ist, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, welche die Kundin uns zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit der Kundin und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Reiseveranstalterin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz ein.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen der Kundin und saharawalk ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen saharawalk sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons St. Gallen zuständig.
16. Reiseveranstaltung
saharawalk
Moncef Ben Soltane
Näfenackerstrasse 5
9000 St. Gallen
St. Gallen, 5. Februar 2023